Bewerbungsfrist
Die Bewerbungsfrist endet am 15. März 2013.
Bis zum 15. April 2013 können Bewerberinnen und Bewerber um ein DAAD/OSI-Stipendium, die sich bis zum 31. Oktober 2012 (Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Moldau, Turkmenistan, Ukraine und Uzbekistan) bzw. 1. November 2012 (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro und Serbien) direkt bei DAAD/OSI um ein Stipendium beworben haben, noch zu ergänzende Unterlagen für unser Bewerbungsverfahren um einen Studienplatz beibringen.
Bitte beachten Sie dafür unsere Checkliste, welche Dokumente dem Zulassungsantrag beizufügen sind: "Checkliste". (Link)
Bitte beachten Sie, dass wir zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung keine Anmeldegebühr erheben.
Bewerbung
Welche Dokumente Sie Ihrem Bewerbungsantrag beifügen sollten, entnehmen Sie bitte unserer "Checkliste". (Link)
Das Antragsformular finden Sie auch hier. (Link)
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung per E-Mail oder auf dem Postweg an:
Europa-Kolleg Hamburg
Masterstudiengang "European and European Legal Studies"
Windmühlenweg 27
D-22607 Hamburg
studies[at]europa-kolleg-hamburg.de
Bitte beachten Sie, dass E-Mail-Anhänge nicht größer als 10 MB sein sollten. Stückeln Sie im Zweifelsfall bitte Ihre Bewerbungsunterlagen und schicken Sie uns mehrere E-Mails. Wir werden Ihnen den Eingang Ihrer Bewerbungsunterlagen in jedem Fall bestätigen.
Sollte Ihnen der E-Mail-Versand Probleme bereiten bzw. sollten Sie von unserer Seite keine Bestätigung über den Eingang Ihrer Unterlagen erhalten, bitten wir Sie darum, mit einer E-Mail ohne Anhang nachzufragen.
Zulassungsverfahren
Im Falle einer Zulassung werden wir Sie im Mai 2013 informieren.
Die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber erfolgt auf Grundlage der schriftlichen Bewebung und ggf. eines Bewerbungsgesprächs durch den Zulassungs- und Prüfungsausschuss.
Nach Erhalt der Zulassungsmitteilung (Mai 2013) ist innerhalb der in dieser Mitteilung angegebenen Frist die Annahme bzw. die Ablehnung des angebotenen Studienplatzes schriftlich gegenüber der Studienleitung zu erklären.
Nach Abgabe der Annahmeerklärung entsteht die Verpflichtung, das Studium anzutreten sowie die Studiengebühren zu entrichten.

