Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzungen für die Zulassung zum Studiengang sind
- ein mit überdurchschnittlichem Erfolg abgeschlossenes Studium im Umfang von 240 LP an einer deutschen oder ausländischen Hochschule, vornehmlich in einer der Fachrichtungen Rechts-, Wirtschafts- oder Politikwissenschaften. Liegt ein erster berufsqualifizierender Studienabschluss im Umfang von 180 LP vor, müssen die fehlenden 60 LP durch zusätzliche überdurchschnittliche Leistungen auf dem Gebiet des Studienganges z. B. im Rahmen praktischer Erfahrungen, weiterer Studienleistungen, wissenschaftlicher Tätigkeiten, Veröffentlichungen u. ä. nachgewiesen werden;
- sehr gute Englischkenntnisse;
- sehr gute Deutschkenntnisse, sofern nicht der Wunsch besteht das gesamte Studium auf Englisch zu absolvieren.
s. für Einzelheiten Merkblatt „Zulassungsvoraussetzungen“

