Studienverlauf und Lehrprogramm
Die Dauer des Studiums beträgt zehn Monate (von Oktober bis Juli des darauffolgenden Jahres).
Das Studium ist in insgesamt neun Module gegliedert. Sieben Module bestehen aus aufeinander abgestimmten Lehrveranstaltungen. Von diesen sind fünf Module während des Wintersemesters abzuschließen, zwei weitere finden während des Sommersemesters statt.
Nach Abschluss der Vorlesungen des Wintersemesters ist eine wissenschaftliche Masterarbeit anzufertigen, für die eine Bearbeitungszeit von vier Monaten vorgesehen ist. Der Zeitpunkt der Abgabe der Masterarbeit liegt regelmäßig Mitte Juni.
Zwischen den beiden Semestern (Februar/März) absolvieren die Studierenden ein Praxismodul in Institutionen der EU, in Auslandsvertretungen des Auswärtigen Amtes, in der Wirtschaft, in Bundes- oder Landesministerien oder in anderen von den Studierenden selbst ausgewählten Einrichtungen.
Zu Beginn des Studiums werden sämtlichen Studierenden gemeinsam in den drei Modulen des Grundlagenbereichs die wesentlichen rechtlichen, ökonomischen sowie politikwissenschaftlichen Aspekte der europäischen Integration vermittelt.
In der anschließenden Vertiefungsphase besteht die Möglichkeit des intensiven Studiums in einem der vier zur Wahl gestellten Bereichen:
- Die EU als politischer Akteur
- Außenbeziehungen der EU
- Unternehmen als wirtschaftliche Akteure
- Recht der EU
Jeder Wahlschwerpunkt setzt sich aus vier Modulen zusammen. Das Wahlbereichsangebot kann je nach Interesse der Studierenden von Studienjahr zu Studienjahr variieren.
Prüfungen, Leistungspunkte und akademische Grade
Jedes Modul wird mit einer Prüfung abgeschlossen, wobei unterschiedliche Prüfungsformen Anwendung finden (mündliche Prüfung, Klausur, Hausarbeit, Referat, Übungsabschluss).
Für jedes erfolgreich abgeschlossene Modul werden Leistungspunkte (LP) nach dem European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) vergeben.
Insgesamt können 60 LP erreicht werden, wobei
- 15 LP auf den Grundlagenbereich;
- 25 LP auf den gewählten Schwerpunktbereich;
- 5 LP auf das Praxismodul und
- 15 LP auf die Masterarbeit entfallen.
Bei erfolgreichem Abschluss der einzelnen Module sowie der Anfertigung einer mit mindestens "ausreichend" (4,0) bewerteten Masterarbeit verleiht die Universität Hamburg den akademischen Grad eines "Master of Arts (M.A.)".
Der Titel "Master of Laws (LL.M.)" steht nur solchen Studierenden offen, die über einen ersten rechtswissenschaftlichen Studienabschluss verfügen. Seine Verleihung setzt ferner überwiegend rechtswissenschaftliche Studieninhalte voraus. Überwiegend rechtswissenschaftliche Inhalte (d.h. mehr als 30 der im Studiengang zu erwerbenden 60 LP) setzen neben der Anfertigung einer rechtwissenschaftlichen Masterarbeit (ausreichend in den Wahlschwerpunkten C "Unternehmen als wirtschaftliche Akteure" und D "Recht der EU") in den Wahlschwerpunkten A "Die EU als politischer Akteur" und B "Außenbeziehungen der EU" ein juristisches Praktikum voraus.
Weitere Veranstaltungen für die Studierenden des Masterprogramms
Neben der Teilnahme am regulären Lehrprogramm besteht für die Studierenden die Möglichkeit der Teilnahme an Symposien, Workshops und Gastvorträgen, die das Institute for European Integration des Europa-Kolleg Hamburg regelmäßig veranstaltet.
Für Herbst 2013 werden derzeit Feierlichkeiten anlässlich des 60jährigen Bestehens des Europa-Kolleg Hamburg geplant.
Im Sommersemester wird eine einwöchige Exkursion zu den Institutionen der EU in Luxemburg (Gerichtshof der Europäischen Union) und Brüssel (Kommission, Rat und Europäisches Parlament) sowie nach Straßburg (Europarat und Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte) veranstaltet.
Unterrichts- und Prüfungssprache
Die maßgebliche Unterrichts- und Prüfungssprache ist Englisch und es ist in jedem Fall möglich, das gesamte Masterprogramm auf Englisch zu absolvieren.
Bei Interesse der Studierenden und Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse können Teile des Programms zusätzlich auf Deutsch angeboten werden.
Informationen zu den Möglichkeiten, die erforderlichen Sprachnachweise zu erbringen, finden Sie in unserem Merkblatt "Zulassungsvoraussetzungen" (Link).

