European Legal Studies

Studienverlauf und Lehrprogramm

Die Dauer des Studiums beträgt zehn Monate (von Oktober bis Juli des darauffolgenden Jahres).

Das Studium ist in neun Module gegliedert. Während des Wintersemesters sind fünf Module abzuschließen, zwei weitere finden während des Sommersemesters statt.

Nach Abschluss der Vorlesungen des Wintersemesters ist eine wissenschaftliche Masterarbeit anzufertigen, für die eine Bearbeitungszeit von vier Monaten vorgesehen ist.

Zwischen den beiden Semestern absolvieren die Studierenden ein Praxismodul in Institutionen der EU, in Auslandsvertretungen des Auswärtigen Amtes, in der Wirtschaft, in Bundes- oder Landesministerien oder in anderen von den Studierenden selbst ausgewählten Einrichtungen. Bei der Suche nach einem geeigneten Praktikumsplatz kann das Europa-Kolleg aufgrund zahlreicher nationaler und internationaler Kontakte Hilfestellung leisten.

Zu Beginn des Studiums werden sämtlichen Studierenden gemeinsam in den drei Modulen des Grundlagenbereichs die wesentlichen rechtlichen, ökonomischen sowie politikwissenschaftlichen Aspekte der europäischen Integration vermittelt.

In der Vertiefungsphase besteht die Möglichkeit des intensiven Studiums in einem der vier zur Wahl gestellten Bereichen:

Jeder Wahlschwerpunkt setzt sich aus vier Modulen zusammen. Das Wahlbereichsangebot kann je nach Bewerberlage von Studienjahr zu Studienjahr variieren.

Jedes Modul wird mit einer Prüfung abgeschlossen, wobei unterschiedliche Prüfungsformen Anwendung finden (mündliche Prüfung, Klausur, Hausarbeit, Referat, Übungsabschluss). Für jedes erfolgreich abgeschlossene Modul werden Leistungspunkte (LP) nach dem European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) vergeben.

Insgesamt können 60 LP erreicht werden, wobei

  • 15 LP auf den Grundlagenbereich;
  • 25 LP auf den gewählten Schwerpunktbereich;
  • 5 LP auf das Praxismodul und
  • 15 LP auf die Masterarbeit entfallen.

Bei erfolgreichem Abschluss der einzelnen Module sowie der Anfertigung einer mit mindestens „ausreichend“ (4,0) bewerteten Masterarbeit verleiht die Universität Hamburg den akademischen Grad eines „Master of Arts (M.A.)“. Der Titel „Master of Laws (LL.M.)“ steht nur solchen Studierenden offen, die über einen ersten rechtswissenschaftlichen Studienabschluss verfügen. Seine Verleihung setzt ferner überwiegend rechtswissenschaftliche Studieninhalte voraus. Überwiegend rechtswissenschaftliche Inhalte (d.h. mehr als 30 der im Studiengang zu erwerbenden 60 LP) setzen neben der Anfertigung einer rechtwissenschaftlichen Masterarbeit (ausreichend in den Wahlschwerpunkten C und D) in den Wahlschwerpunkten A und B ein juristisches Praktikum voraus.

Neben der Teilnahme am regulären Lehrprogramm besteht für die Studierenden die Möglichkeit der Teilnahme an Symposien, Workshops und Gastvorträgen, die das Institute for European Integration des Europa-Kolleg Hamburg regelmäßig veranstaltet.

Im Sommersemester wird eine einwöchige Exkursion zu den Institutionen der EU in Luxemburg (Gerichtshof der Europäischen Union) und Brüssel (Kommission, Rat und Europäisches Parlament) sowie nach Straßburg (Europa-Rat und Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte) veranstaltet.

Das Masterprogramm wird vorrangig auf Englisch ausgerichtet, jedoch werden Teile des Programms auch auf Deutsch angeboten. Es ist allerdings möglich, das gesamte Programm ausschließlich in englischer Sprache zu absolvieren.