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Merkblatt: Zulassungsvoraussetzungen
Zu unserem Masterstudiengang kann zugelassen werden, wer:
- Ein mit überdurchschnittlichem Erfolg abgeschlossenes Studium im Umfang von 240 Leistungspunkten (LP) nach dem European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) an einer deutschen oder ausländischen Hochschule, vornehmlich in einer der Fachrichtungen Rechts-, Wirtschafts- oder Politikwissenschaften nachweisen kann.
Liegt ein erster berufsqualifizierender Studienabschluss im Umfang von nur 180 LP vor, müssen die fehlenden 60 LP durch zusätzliche überdurchschnittliche Leistungen auf dem Gebiet des Studiengangs z. B. im Rahmen praktischer Erfahrungen, weiterer Studienleistungen, wissenschaftlicher Tätigkeiten, Veröffentlichungen u. ä. nachgewiesen werden. - Die für das Studium und die Prüfungen erforderlichen Kenntnisse der englischen Sprache besitzt. Studienbewerber, die ihre Berechtigung zu einem Hochschulstudium (Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife, Zeugnis eines gleichwertigen Schulabschlusses, der zu einem Hochschulstudium berechtigt, bzw. Nachweis über eine bestandenen Aufnahmeprüfung zu einer Hochschule) nicht an einer englischsprachigen Einrichtung erworben haben, haben den Nachweis durch eine der folgenden Sprachprüfungen zu erbringen (die Prüfung sollte nicht länger als drei Jahre zurückliegen):
- TOEFL mindestens mit dem Gesamtergebnis von 79 (iBT), 213 (CBT) oder 550 (PBT);
- IELTS mindestens mit dem Gesamtergebnis 6.5;
- das Cambridge Proficiency in English (CPE) mindestens mit dem Gesamtergebnis Grade C in allen Abschnitten;
- das Cambridge in Advanced English (CAE) mindestens mit dem Gesamtergebnis Grade C in allen Abschnitten.
- Die für das Studium und die Prüfungen erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache, sofern der Wunsch besteht, an deutschsprachigen Lehrveranstaltungen teilzunehmen und Prüfungen auf Deutsch abzulegen.
Studienbewerber, die ihre Berechtigung zu einem Hochschulstudium (Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife, Zeugnis eines gleichwertigen Schulabschlusses, der zu einem Hochschulstudium berechtigt, bzw. Nachweis über eine bestandene Aufnahmeprüfung zu einer Hochschule) nicht an einer deutschsprachigen Institution erworben haben, haben den Nachweis durch eine der folgenden Sprachprüfungen zu erbringen (die Prüfung sollte nicht länger als drei Jahre zurückliegen):- Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz - Zweite Stufe;
- Zeugnis der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH) der Ebene DSH-2;
- Test Deutsch als Fremdsprache für ausländische Studienbewerber (TestDaF) mit dem Gesamtergebnis TDN 15, wobei drei Teilprüfungen mindestens mit Niveau 4 bestanden sein müssen;
- Zeugnis der Prüfung zur Feststellung der Eignung ausländischer Studienbewerber für die Aufnahme eines Studiums an Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland (Feststellungsprüfung);
- Nachweise deutscher Sprachkenntnisse, die durch bilaterale Abkommen oder sonstige von der Kultusministerkonferenz und Hochschulrektorenkonferenz getroffene Vereinbarungen als für die Aufnahme eines Hochschulstudiums hinreichender Nachweis anerkannt wurden;
- "Großes" oder "Kleines" Deutsches Sprachdiplom des Goethe-Instituts;
- "Zentrale Oberstufenprüfung" (ZOP) des Goethe-Instituts;
- "Deutsche Sprachprüfungung II" des Sprachen- und Dolmetscher-Instituts München.
Checkliste: Zulassungsantrag
Dem Antrag auf Zulassung zum Masterstudiengang sind beizufügen:
- tabellarischer Lebenslauf;
- Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife oder das Zeugnis eines gleichwertigen Schulabschlusses, der zu einem Hochschulstudium berechtigt, bzw. Nachweis über eine bestandene Aufnahmeprüfung zu einer Hochschule;
- Abschlusszeugnis des Hochschulstudiums, sofern möglich unter Ausweisung der erworbenen Leistungspunkte (LP) nach dem European Credit Transfer and Accumulations System (ECTS);
- erforderlichenfalls Nachweis äquivalent anzuerkennender überdurchschnittlicher Leistungen auf dem Gebiet des Studiengangs (z.B. im Rahmen praktischer Erfahrungen, weiterer Studienleistungen, wissenschaftlicher Tätigkeiten, Veröffentlichungen) zum Ausgleich fehlender LP;
- Nachweis der für das Studium und die Prüfungen notwendigen Kenntnisse der englischen Sprache;
- Nachweis der für das Studium und die Prüfungen notwendigen Kenntnisse der deutschen Sprache, falls der Wunsch besteht, Teile des Studiums in deutscher Sprache zu absolvieren;
- zwei aussagekräftige und an die Studienleitung gerichtete Empfehlungsschreiben von Professoren oder Personen, die Auskunft über die bisherige akademische und berufliche Entwicklung geben können (die Schreiben sollten nicht älter als 12 Monate sein);
- gegebenenfalls sonstige Dokumentationen, aus denen auf die besondere Eignung bzw. Motivation der Bewerberin bzw. des Bewerbers für den Studiengang geschlossen werden kann;
- "Letter of Motivation", in dem die Entscheidungsgründe für die Bewerbung um Zulassung dargelegt werden;
- "Erklärung zum Wahlschwerpunkt" mit Angabe der zweiten sowie dritten Wahl, den die Bewerberin bzw. der Bewerber zu studieren beabsichtigt (die Wahl ist zu treffen zwischen "Die EU als politischer Akteur", "Außenbeziehungen der EU", "Unternehmen als wirtschaftliche Akteure" und "Recht der EU".);
- Erklärung, die gemäß der Gebührensatzung festgesetzten Kosten des Studiengangs zu tragen;
- das ausgefüllte Antragsformular.

