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Merkblatt: Zulassungsvoraussetzungen
Zu dem Master Programm kann zugelassen werden, wer
- ein mit überdurchschnittlichem Erfolg abgeschlossenes Studium im Umfang von 240 Leistungspunkten (LP) nach dem ECTS an einer deutschen oder ausländischen Hochschule, vornehmlich in einer der Fachrichtungen Rechts-, Wirtschafts- oder Politikwissenschaften nachweisen kann. Liegt ein erster berufsqualifizierender Studienabschluss im Umfang von nur 180 LP vor, müssen die fehlenden 60 LP durch zusätzliche überdurchschnittliche Leistungen auf dem Gebiet des Studiengangs z. B. im Rahmen praktischer Erfahrungen, weiterer Studienleistungen, wissenschaftlicher Tätigkeiten, Veröffentlichungen u. ä. nachgewiesen werden;
- die für das Studium und die Prüfungen erforderlichen Kenntnisse der englischen Sprache besitzt. Für Studienbewerber, die ihre Berechtigung zu einem Hochschulstudium nicht an einer englischsprachigen Einrichtung erworben haben, ist der Nachweis durch eine der folgenden Sprachprüfungen zu erbringen:
- TOEFL mindestens mit dem Gesamtergebnis von 79 (iBT), 213 (CBT) oder 550 (PBT);
- IELTS mindestens mit dem Gesamtergebnis 6.5;
- das Cambridge Proficiency in English (CPE) mindestens mit dem Gesamtergebnis Grade C in allen Abschnitten;
- das Cambridge in Advanced English (CAE) mindestens mit dem Gesamtergebnis Grade C in allen Abschnitten.
- die für das Studium und die Prüfungen erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache, sofern nicht der Wunsch besteht das Studium ausschließlich auf englischer Sprache zu absolvieren. Für Studienbewerber, die ihre Berechtigung zu einem Hochschulstudium nicht an einer deutschsprachigen Institution erworben haben, ist der Nachweis durch eine der folgenden Sprachprüfungen zu erbringen:
- „Kleines“ oder „Großes Deutsches Sprachdiplom“ des Goethe-Instituts,
- „Zentrale Oberstufenprüfung“ (ZOP) des Goethe-Instituts,
- „Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz – Stufe II“,
- „Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber“ (DSH) mit mindesten dem Gesamtergebnis DSH-2,
- „Test Deutsch als Fremdsprache“ (TestDaF) mit mindestens dem Ergebnis TDN 4 in allen Teilprüfungen,
- Prüfungsteil Deutsch der Feststellungsprüfung an einem Studiengang mindestens mit der Note „ausreichend“.
Checkliste: Zulassungsantrag
Dem Antrag auf Zulassung zum Masterstudiengang sind beizufügen:
- tabellarischer Lebenslauf;
- Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife oder das Zeugnis eines gleichwertigen Schulabschlusses, der zu einem Hochschulstudium berechtigt;
- Abschlusszeugnis des Hochschulstudiums;
- erforderlichenfalls Nachweis äquivalent anzuerkennender überdurchschnittlicher Leistungen auf dem Gebiet des Studiengangs (z.B. im Rahmen praktischer Erfahrungen, weiterer Studienleistungen, wissenschaftlicher Tätigkeiten, Veröffentlichungen) zum Ausgleich fehlender Leistungspunkte;
- Nachweis der für das Studium und die Prüfungen notwendigen Kenntnisse der englischen Sprache;
- Nachweis der für das Studium und die Prüfungen notwendigen Kenntnisse der deutschen Sprache, falls der Wunsch besteht, Teile des Studiums in deutscher Sprache zu absolvieren;
- zwei Empfehlungsschreiben von Professoren oder Personen, die Auskunft über die bisherige akademische und berufliche Entwicklung geben können (die Schreiben sollten nicht älter als 12 Monate sein);
- gegebenenfalls sonstige Dokumentationen, aus denen auf die besondere Eignung bzw. Motivation der Bewerberin bzw. des Bewerbers für den Studiengang geschlossen werden kann;
- „Letter of Motivation“, in dem die Entscheidungsgründe für die Bewerbung um Zulassung dargelegt werden;
- „Erklärung zum Wahlschwerpunkt“ mit Angabe der zweiten sowie dritten Wahl, den die Bewerberin bzw. der Bewerber zu studieren beabsichtigt (die Wahl ist zu treffen zwischen „Die EU als politischer Akteur“, „Außenbeziehungen der EU“, „Unternehmen als wirtschaftliche Akteure“ und "Recht der EU".);
- Erklärung, die gemäß der Gebührensatzung festgesetzten Kosten des Studiengangs zu tragen;
- das ausgefüllte Antragsformular.

