Modul S 8: Modultyp: Pflichtmodul in den Wahlschwerpunkten B und D Titel: Völkerrechtliche Grundlagen / Internationale Organisationen |
| Inhalte und Qualifikationsziele | Inhalt dieses Moduls sind die Grundlagen des allgemeinen und vertraglichen Völkerrechts unter Einschluss des Rechts der internationalen Organisationen als Rahmenbedingungen und Instrumente der wirtschaftlichen und politischen Außenbeziehungen der EU mit Drittstaaten und sonstigen Völkerrechtssubjekten. Im Einzelnen werden behandelt: - Begriff, geschichtliche Entwicklung und Charakteristika des modernen Völkerrechts
- Subjekte und Erzeugungsverfahren (Quellen) des Völkerrechts
- Prinzipien des Völkerrechts
- Wirtschaftliche, ökologische und humanitäre Zielvorgaben des Völkerrechts
- Individuen und Völkerrecht
- Internationale Gerichtsbarkeit
- Recht internationaler Organisationen
- Vereinte Nationen
Die Qualifikationsziele dieses Moduls sind: - Erwerb der erforderlichen Grundkenntnisse des Völkerrechts als Rahmenbedingung und Instrument der wirtschaftlichen und politischen Außenbeziehungen der EU
- Vertiefte Kenntnisse der Gemeinsamkeiten und Unterschiede des institutionellen Rechts der EU und herkömmlicher internationaler Organisationen sowie des Zusammenwirkens miteinander außerhalb und innerhalb des Systems der Vereinten Nationen
- Verständnis für die materiellen Zielvorgaben des Völkerrechts (insbesondere Friedenssicherung, Menschenrechte, nachhaltige Entwicklung) in ihrer Bedeutung für das Außenhandeln, aber auch für die internen Politiken der EU
Erwerb der Fähigkeit, praktische Fälle des Völkerrechts lösen und neue Entwicklungen und ihre Bedeutung für das Völkerrecht beurteilen zu können |
| Lehrformen | Vorlesung |
| Unterrichtssprache | Deutsch/Englisch |
| Voraussetzungen für die Teilnahme | Keine |
| Verwendbarkeit des Moduls | Der erfolgreiche Abschluss des Moduls ist Voraussetzung für die Teilnahme an den Modulen in den Wahlschwerpunkten B und D im Sommersemester. |
| Art, Voraussetzungen und Sprache der (Teil-) Prüfungen | Die Modulprüfung besteht aus einer Klausur in der Unterrichtssprache. |
| Gesamtarbeitsaufwand des Moduls | 3 LP |
| Häufigkeit des Angebots | Jedes Wintersemester |
| Dauer | Ein Semester |