Modul G1 Die EU als Rechtsgemeinschaft
Modul G 1 | |
| Inhalte und Qualifikationsziele | Inhalt dieses Moduls sind die institutionellrechtlichen und materiellrechtlichen Prinzipien und Regelungen des Europäischen Gemeinschaftsrechts, wie sie sich aus den Gründungsverträgen und anderem Primärrecht, insbesondere den gemeinsamen Verfassungsüberlieferungen der Mitgliedstaaten und den Standards der Europäischen Menschenrechtskonvention, den Rechtshandlungen der Gemeinschaftsorgane und sonstigen Akten des Sekundärrechts sowie aus der Rechtsprechung der Gerichte, insbesondere des EuGH, ergeben.
Die Qualifikationsziele dieses Moduls sind:
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| Lehrformen | Vorlesung mit Übung und begleitenden Fallstudien |
| Unterrichtssprache | Deutsch/Englisch |
| Voraussetzungen für die Teilnahme | Keine |
| Verwendbarkeit des Moduls | Der erfolgreiche Abschluss des Moduls ist Voraussetzung für die Teilnahme an den Modulen des Sommersemesters. |
| Art, Voraussetzungen und Sprache der (Teil-) Prüfungen | Die Modulteilprüfung für jede Lehrveranstaltung findet entweder in Form einer Klausur, eines Referats, einer Hausarbeit oder als mündliche Prüfung statt. Die Prüfungsart wird zu Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben. Die Prüfungen finden in der Unterrichtssprache statt. |
| Arbeitsaufwand der Teilleistungen | Vorlesung: 3 LP |
| Gesamtarbeitsaufwand des Moduls | 5 LP |
| Häufigkeit des Angebots | Jedes Wintersemester |
| Dauer | Ein Semester |

